Im zu Ende gehenden Wintersemester fand eine Zusammenarbeit der KJS und Studenten der FH Gelsenkirchen der Fachrichtung Public Relations und Journalismus statt. Professor Obermeier schaffte es, in seiner Lehrveranstaltung „Lehrredaktion PR“ fünf Studierende für das Projekt Kreisjägerschaft zu begeistern. Nach einigen Gesprächen und Teilnahme an einer Treibjagd im Dezember bei Stefan Lacher, stellten uns die fünf nun auf der Sitzung des erweiterten Vorstands am 16.01.2012 die Ergebnisse ihrer Arbeit vor. Wir erhielten viele neue Anregungen und Ideen und bedanken uns ganz herzlich bei Prof. Obermeier und seinen Studierenden: Robert Bobbe, Marc Dröge, Samet Simsek, Jonas Kavulok und Max Niklas Gille.
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Info für den Jagdkurs 2011/2012
Seit September läuft der aktuelle Vorbereitungskurs für den Jagdschein 2012. Informationen erhalten Sie über unser Kontaktformular oder bei Georg von Fugler.
Georg von Fugler - g.fugler@kjs-gelsenkirchen.de oder 0172-4643215
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Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft bleibt rechtens
- EGMR weist Beschwerde zurück und bestätigt Rechtsauffassung des DJV -
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute in Straßburg entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Damit bestätigt der Gerichtshof die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und die Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE). Das deutsche Jagdrecht mit der flächendeckenden Bejagungspflicht, dem Revierprinzip und der Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bleibt somit unangetastet bestehen, Grundstückseigentümer müssen nach wie vor die Jagd auf ihrem Grund und Boden zulassen.
Der DJV und die BAGJE nahmen als so genannte “Drittbeteiligte” am Verfahren teil und haben die Belange der Jäger und Eigenjagdbesitzer mit einer ausführlichen Stellungnahme eingebracht. Der Gerichtshof hat diese bei seiner Entscheidung berücksichtigt.
Ein Kläger aus Deutschland war zunächst in allen nationalen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht unterlegen. Daraufhin hatte er Beschwerde zum EGMR erhoben und rügte darin eine Verletzung seiner Rechte auf Schutz des Eigentums, der Vereinigungsfreiheit und der Gewissensfreiheit. Außerdem sah er sich als Eigentümer eines kleineren Grundstücks gegenüber einem Eigenjagdbesitzer diskriminiert. All diese Argumente wies das Gericht zurück.
Das Grundrecht des Eigentums (Art. 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK) ist nach der Entscheidung des EGMR zwar betroffen, dieser Eingriff ist aber gerechtfertigt. Denn die Ziele des Bundesjagdgesetzes – unter anderem ein artenreicher und gesunder Wildbestand und die Verhinderung übermäßigen Wildschadens – liegen im allgemeinen Interesse. Der Gerichtshof hat auch anerkannt, dass die Bejagungspflicht für alle bejagbaren Grundstücke in Deutschland gilt, unabhängig davon ob diese im öffentlichen oder privaten Eigentum stehen und unabhängig von ihrer Größe. Daher liege auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach Art. 14 EMRK in Verbindung mit dem Eigentumsgrundrecht vor. Die unterschiedliche Behandlung von Grundflächen – und zwar von Eigenjagdbezirken einerseits und kleineren Grundstücken andererseits – ist daher gut begründet.
Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass auch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) nicht verletzt ist. Denn die Jagdgenossenschaften sind als Körperschaften öffentlichen Rechts keine Vereinigungen im Sinne dieses Artikels. Auch das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist nicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da innerhalb von drei Monaten dagegen Beschwerde zur Großen Kammer des Gerichtshofs eingelegt werden kann. DJV und BAGJE werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Neues Formular zur Verlängerung des Jagdscheins
Neues Formular zur Verlängerung des Jagdscheins
Die Untere Jagdbehörde hat eine aktualisierte Version des Formulars zur Verlängerung des Jagdscheins herausgegeben. Die aktualisierte Version können sie hier herunterladen: Jagdschein verlängern